Heiraten und das Eingehen einer Partnerschaft sind ganz persönliche Angelegenheiten; es resultieren aber rechtliche Folgen, die einer Regelung bedürfen. Nicht selten sind die gegenseitigen Rechte, Pflichten und Ansprüche kompliziert und nicht immer passen die gesetzlichen Lösungen. Auch die Regelung der Personen- und Vermögenssorge bei Urteilsunfähigkeit ist heutzutage immer wichtiger. Für all diese Problemkreise kann ich Ihnen eine wohlüberlegte Lösung präsentieren.

Zuständigkeit: ganze Schweiz.

  • Errichtung von Eheverträgen (Gütertrennungen, Vorschlagszuweisungen usw.)
  • Errichtung von Partnerschaftsverträgen
  • Errichtung von Konkubinatsverträgen
  • Errichtung von Vorsorgeaufträgen (Bestreitung des Alltags bei Urteilsunfähigkeit, möglichst ohne Mitwirkung der KESB)