Ans Sterben denken wir nicht gerne. Dennoch sollten Sie sich rechtzeitig Überlegungen darüber machen: Wer soll wieviel erben? Könnte es allenfalls Streit unter den Erben geben? Ist die Partnerin/der Partner genügend gegenüber den eigenen Nachkommen abgesichert? Wie verhält es sich bei Konkubinatspaaren und den sog. ,,Patchwork-Familien“? Das Gesetz liefert bei diesen Fragen nicht immer eine befriedigende Antwort. Lassen Sie sich von mir vertrauensvoll beraten; gemeinsam finden wir eine geeignete Lösung der Nachlassregelung.

Zuständigkeit: ganze Schweiz.

  • Beratungen in allen Belangen des Erbrechts
  • Regelungen und Beratungen bezüglich der Erbnachfolge
  • Errichtung von Erbverträgen
  • Errichtung von Testamenten (letztwillige Verfügungen)
  • Übernahme von Willensvollstrecker-Mandaten
  • Errichtung von Erbteilungsverträgen